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...in die Zukunft schauen...
...Expertenprognosen gehen von einer Verdoppelung der Immobilienpreise in Berlin in den nächsten zehn Jahren aus...
 
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Steuerersparnis für Kapitalanleger E-Mail

Die Modernisierungskosten können acht Jahre lang mit jeweils neun und vier weitere Jahren lang mit jeweils sieben Prozent steuerlich geltend gemacht werden.

Neben den Modernisierungskosten können auch die Anschaffungskosten von der Steuer abgesetzt werden:

  • 40 Jahre lang 2,5 Prozent (bis Baujahr 1924);
  • 50 Jahre lang zwei Prozent (ab Baujahr 1925).
Es können nur die anteiligen Anschaffungskosten des Gebäudes, nicht jedoch die anteiligen Kosten für das Gründstück abgesetzt werden.

Objekte mit geringen Anschaffungs- aber hohen Modernisierungskosten sind für Anleger wegen der üppigen Modernisierungs-Abschreibung besonders interessant.

 

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